| |||||
Wertermittlung Ihr
Ansprechpartner: Wilfried Roder-Humpert Bei
der Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken
geht es um die Ermittlung des Verkehrswertes. "Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung, ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre." Entsprechend
der vorgenannten Definition ist der Verkehrswert nach den
tatsächlichen Marktverhältnissen ausgerichtet. Öffentlich bestellte Sachverständige fertigen Gutachten, die Tatsachen feststellen oder Ursachen ermitteln. Sie beraten und verantworten durch regelmäßige Überprüfungen und Überwachungen, sie analysieren und bewerten. Das Leistungsspektrum umfasst:
| |||||
|