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Schall- und Wärmeschutz Ansprechpartner Wilfried Roder-Humpert Seit Novellierung der Bauordnung NRW im Jahre 1995 (§ 85 Abs.4 Pkt. 4) kontrollieren staatlich anerkannte Sachverständige Baustellen und erstellen erforderliche Gutachten für den Schall- und Wärmeschutz von Gebäuden. Bei allen Neubauten erstellen oder prüfen Sie die erforderlichen Energiebedarfsausweise nach EnEV (früher Wärmeschutz-nachweise nach Wärmeschutzverordnung WSVO 95). Regelmäßige Fortbildung und Überwachung der Sachverständigen garantiert den Bauherren/Innen ein hohes Maß an Sicherheit bei der Durchführung Ihrer Vorhaben. Der nach Gesetz geschuldete Schall- bzw. Wärmeschutz reicht aber in der Regel nicht aus, um ein hohes Maß an Zufriedenheit und Wohlempfinden beim Nutzer zu erzeugen. Daher ist es sinnvoll über weitere Maßnahmen, die den Kostenrahmen nicht sprengen müssen, nachzudenken. Die Sachkenntnis und die Erfahrung des Sachverständigen hilft Ihnen dabei die richtige Lösung zu finden. Deshalb vertrauen Sie sich nur diesen Spezialisten an und Ihre Immobilie gewinnt an Attraktivität. Ein von uns aufgestelltes Gutachten ist nicht teuer und lohnt sich. Für ein Einfamilienhaus kostet ein Wärmeschutzgutachten ca. 400,- € zuzügl. MWSt. Nachbesserungen am bestehenden Objekt sind dagegen viel teurer und oft unwirtschaftlich. | |||||
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